LG Berlin: 8.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schmähkritik

Leitsatz der Redaktion: Bei der Bemessung der Geldentschädigung stellen der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers, der Präventionsgedanke und die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken können. LG Berlin Urteil Aktenzeichen: 33 O 434/11 Verkündet am: 13.08.2012 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst … Weiterlesen …