OLG Hamburg: Veröffentlichung von Personenfotografien unter speziellen Voraussetzungen auch mit konkludenter Einwilligung zulässig

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einer Berufungsverhandlung (Az.: 7 U 39/11) darüber zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Personenfotografien auch dann zulässig ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung gemäß § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG) vorliegt oder eine Ausnahme gem. § 23 KUG einschlägig ist.

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