Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) hat mit Beschluss vom 14.10.2011 über die Festsetzung des Streitwertes bei Fotonutzungen im Rahmen der Auktionsplattform eBay entschieden.
14.000 € für die Nichtnennung des Urhebers
Für die Missachtung der Creative Commons-Lizenzbedingungen hat ein Fotograf die außergerichtliche Zahlung von 14.000€ vom unzulässig nutzenden Unternehmen erreicht.