LG Kiel, Urteil v. 27. April 2006, Az.: 4 O 251/05

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.000,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.04.2003 sowie 141,94 EUR an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeglichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund der unbefugten Veröffentlichung der Nacktfotos “X.jpg” durch den Beklagten … Weiterlesen …