120,00 € Schadensersatz für Nutzung eines Fotos bei eBay
Für ein qualitativ hochwertiges Foto sind 120,00 € Schadensersatz angemessen. Die MFM-Tabelle ist anzuwenden, es kann jedoch ein Abschlag vorgenommen werden.
Für ein qualitativ hochwertiges Foto sind 120,00 € Schadensersatz angemessen. Die MFM-Tabelle ist anzuwenden, es kann jedoch ein Abschlag vorgenommen werden.
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 125 C 56/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 3.7.2013 – 125 C 56/13 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger weitere 210,00 € nebst Zinsen in Höhe … Weiterlesen …
Nach dem OLG Stuttgart überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der trotz Verpixelung erkennbaren Abbildung des Vaters des Schützen von Winnenden und lehnt eine Geldentschädigung ab.
Im US-Bundesstaat Ohio verurteilte ein Gericht die Betreiber der Seite „You got postet“ zu einer Schadensersatzzahlung i.H.v. umgerechnet rund 279.000 Euro wegen Veröffentlichung pornographischer Aufnahmen einer Minderjährigen.
Dass die Verwendung von fremden, urheberrechtlich geschützten Fotos zu einem Schadensersatzanspruch führen kann, sollte allgemein bekannt sein. Hinsichtlich der Höhe gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen, wie folgende Übersicht zeigt.
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.000,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.04.2003 sowie 141,94 EUR an vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeglichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr aufgrund der unbefugten Veröffentlichung der Nacktfotos “X.jpg” durch den Beklagten … Weiterlesen …
Ein Kanadier ist nun zu Schadensersatz in rekordverdächtiger Höhe verurteilt worden, weil er zwei Streaming-Portale erstellte über welche die User die beliebten Zeichentrickserien „Die Simpsons“ und „Family Guy“ sehen konnten.
Mehr als fünf Jahren nach einer Sexvideo-Affäre kämpft der einstige Präsident des Motorsports Max Mosley darum, dass Google ihn vergisst. Egal, ob er gewinnt oder nicht – das Internet vergisst nie.
Die Veröffentlichung eines Fotos zu redaktionellen Zwecken kann einen Zahlungsanspruch begründen, wenn ihm ein eigenständiger Vermögenswert innewohnt.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen seiner Mitarbeiter, solange er nicht selbst Täter oder Teilnehmer der Handlung ist.