BGH: Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. März 2012 (Az.: VI ZR 144/11) festgesetzt, dass derjenige, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds im Internet verbreitet, grundsätzlich nicht zur vorherigen Überprüfung auf Rechtsverletzungen verpflichtet ist. Eine Haftung entsteht erst dann, wenn der Verbreitende Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Diese Kenntnis erlangt … Weiterlesen …

In eigener Sache: ‚Recht am Bild‘ RSS-Feed

Wie vielen sicherlich schon aufgefallen ist, kann über diesen Link oder das RSS-Symbol auf der rechten Seite der ‚Recht am Bild‘-RSS-Feed abonniert werden. Der Feed läuft über das FeedBurner-System von Google, welches für Nutzer den Vorteil der Übernahme des Feed in den weit verbreiteten Google-Reader-Service und für uns die Anzeige der Anzahl der Feedleser ermöglicht. … Weiterlesen …

LG Berlin: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

Leitsätze der Redaktion:

  1. Fotos in RSS-Feeds genießen urheberrechtlichen Schutz wie alle anderen Bilder auch.
  2. Werden Fotos über einen RSS-Feed in eine Website eingebunden, so gelten diese als ‚zu eigen gemacht‘ und für eine unzulässige Verwendung ist zu haften. Daran ändert die Kenntlichmachung, dass es sich um einen fremden Feed handelt, nichts.

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