LG Köln: Unterlassungsverpflichtung besteht neben dem Richtigstellungsanspruch
Das Landgericht Köln hat sich einmal mehr mit der Frage befasst, ob die Veröffentlichung einer Richtigstellung wegen einer rechtswidrigen Äußerung die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr beseitigt (vgl. LG Köln, Urt. v. 15.08.2012, Az. 28 O 199/12).