LG Berlin: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

Leitsätze der Redaktion:

  1. Fotos in RSS-Feeds genießen urheberrechtlichen Schutz wie alle anderen Bilder auch.
  2. Werden Fotos über einen RSS-Feed in eine Website eingebunden, so gelten diese als ‚zu eigen gemacht‘ und für eine unzulässige Verwendung ist zu haften. Daran ändert die Kenntlichmachung, dass es sich um einen fremden Feed handelt, nichts.

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