Mit nicht allzu großer Überraschung hat das LG Hamburg heute im Fall Gema gegen YouTube entschieden. YouTube haftet für unberechtigt hochgeladene Videos nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Sieben Videos mussten daraufhin entfernt werden.
prüfpflicht
BGH: Bildagenturen müssen die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe nicht prüfen.
Der BGH hatte sich im vergangenen Jahr mit den Prüfpflichten des Betreibers einer Bildagentur zu beschäftigen und hat dazu am 07.10.2010 sein Urteil erlassen (BGH, Urteil vom 07.12.2010, Akz.: IV ZR 30/09).