OLG Brandenburg: Streitwert das 10-fache des Lizenzsatzes

Leitsätze des Gerichts: Für die Streitwertbemessung von Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht ist an den vom Urheber aufgezeigten drohenden Lizenzschaden anzuknüpfen. Dies wird dem wirtschaftlichen Interesse des Urhebers an der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Schutzrecht und der Verteidigung daraus resultierender Vermögenspositionen als dem für die Wertbemessung maßgeblichen Faktor gerecht. Der Lizenzsatz ist mit dem … Weiterlesen …