Filme streamen ist doch illegal – so jedenfalls nach Ansicht von Amtsrichter Mathias Winderlich. Der Richter hat einen ehemaligen Mitarbeiter von kino.to am 21. Dezember 2011 in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt.
Absage an pauschales Verbot privater Videoüberwachung
Mit dem Ziel der Beendigung der Videoüberwachung erließ die Behörde eine Untersagungsverfügung. Diese wurde nun aufgehoben.