Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger – eine Bestandsaufnahme
Die Tonträgerhersteller haben bereits ein Leistungsschutzrecht. Die Sendeunternehmer ebenfalls. Fehlt also tatsächlich ein Leistungsschutzrecht für Verlage?
Die Tonträgerhersteller haben bereits ein Leistungsschutzrecht. Die Sendeunternehmer ebenfalls. Fehlt also tatsächlich ein Leistungsschutzrecht für Verlage?
Leistungsschutzrechte schützen nicht das Schaffen des Urhebers, sondern die Leistung und die Investition anderer Personen in das Werk. Ein solches Recht soll jetzt für Presserverlage geschaffen werden.
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