Poster- und Leinwanddruck – zwei Zustimmungen erforderlich
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Drucke auf Poster nicht gleich zu behandeln sind mit Reproduktionen auf Leinwänden. Sofern sich die Zustimmung des Urhebers auf die Verbreitung seiner Werke in Form von Postern bezieht, sind Leinwanddrucke nicht mit einbegriffen.