OLG Köln: Zur Urheberrechtsverletzung durch Personensuchmaschinen

Leitsätze der Redaktion:

  1. Mit dem Einstellen seines Bildnisses bei einer Internetseite willigt der Nutzer konkludent in die Verwendung des Fotos durch Personensuchmaschinen ein, falls er keine technischen Vorkehrungen dagegen trifft.
  2. Die Verpflichtung des Betreibers der Suchmaschine bestimmte Bilder von einer bestimmten Internetseite/Plattform nicht mehr in seine Datenbank aufzunehmen, gilt nicht automatisch auch für inhaltsgleiche Bilder anderer Plattformen.

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