Promis müssen Pop-Art-Porträts nicht dulden
Ein Prominenter Golf-Spieler wehrt sich gegen Pop-Art-Porträts seiner Person. Der Verkäufer hält dagegen: die Bilder befriedigen „das höhere Interesse der Kunst“. Doch was ist das eigentlich?
Ein Prominenter Golf-Spieler wehrt sich gegen Pop-Art-Porträts seiner Person. Der Verkäufer hält dagegen: die Bilder befriedigen „das höhere Interesse der Kunst“. Doch was ist das eigentlich?
Leitsätze der Redaktion Ein höheres Interesse der Kunst ist nur gegeben, wenn die Abbildung der Kunst im Sinne des Art. 5 GG dient und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Herstellung bzw. Verwertung des Bildes für den künstlerischen Zweck notwendig, geboten und verhältnismäßig ist. Ein höheres Interesse der Kunst scheidet aus, wenn nicht überwiegend künstlerische, sondern … Weiterlesen …