Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11) darüber entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber der Presse ausgesprochenes Fotografierverbot rechtswidrig war. Es ging um Aufnahmen während des Einsatzes des Spezialeinsatzkommandos (SEK), welche der Einsatzleiter unterbinden wollte.
Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.