OLG Karlsruhe: Wann Häuser zu Werken der Baukunst zählen

Leitsätze der Redaktion: In einem Arbeitsverhältnis wird der Arbeitgeber niemals Urheber der Werke eines Arbeitnehmerss. Dem Arbeitgeber kann aber durch Vertrag ausdrücklich das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Arbeitsergebnis eines Mitarbeiters eingeräumt werden. Wenn eine Nutzungseinräumung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann im Rahmen einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung regelmäßig von einer stillschweigenden Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ausgegangen … Weiterlesen …

Das runde Leder und das Urheberrecht

Die gerade begonnene Bundesliga-Saison verspricht nicht nur sportlich spannend zu werden. Neben der Diskussion um die Ausstrahlungsrechte, lässt der Liga-Verband DFL mitteilen, dass sie die kommerzielle Nutzung der Spielpläne der 1. und 2. Bundesliga künftig nur mit ihrer Zustimmung gestatten will. Und diese Zustimmung wird kostenpflichtig sein. Die Erklärung zielt vor allem auf Wettanbieter ab, … Weiterlesen …