OLG Köln, Urteil vom 20. Juni 2014, Az.: 6 U 176/11

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.08.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 117 / 11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen sowie die Kosten der Revision werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. … Weiterlesen …