LG Berlin: 8.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schmähkritik

Leitsatz der Redaktion: Bei der Bemessung der Geldentschädigung stellen der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers, der Präventionsgedanke und die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken können. LG Berlin Urteil Aktenzeichen: 33 O 434/11 Verkündet am: 13.08.2012 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst … Weiterlesen …

BGH: Wann ist ein Hostprovider für Persönlichkeitsrechte verletzende Blog-Einträge verantwortlich?

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie ein Hostprovider, also derjenige, der Dritten eine technische Plattform zur Errichtung von Webseiten zur Verfügung stellt (z. B. blogger.com, wordpress.com, etc.), zu reagieren hat, wenn in einem dieser Blogs Persönlichkeitsrechte verletzende Aussagen getätigt werden (Urteil vom 25. Oktober 2011 – Az.: VI ZR 93/10).

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OLG Jena: Zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs

Das Oberlandesgericht Jena hatte sich mit der Klage einer Chefärztin zu beschäftigen, die sich durch die Aussage, sie sei nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie tätigt, schwer beleidigt fühlte. Sie verlangte von der beklagten Zeitung, die diese Aussage veröffentlicht hatte, eine Geldentschädigung.

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Neue Urteile in der Urteilsdatenbank

LG Hamburg: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, 324 O 704/08: Leitsätze der Redaktion: Eine ungenehmigte Veröffentlichung einer Urlaubsfotografie, die mehrere Familienmitglieder in einer geschützten Eltern-Kind-Situation zeigt, verletzt diese in ihrem Persönlichkeitsrecht. Für die Erkennbarkeit einer Person genügt eine eindeutige Beschreibung des Bildes in unmittelbarer Nähe zum abgedruckten Foto. LG Hamburg: Bildnis- und Persönlichkeitsschutz, 324 O 756/08: Leitsätze der … Weiterlesen …

LG Hamburg: Nutzung von frei verfügbaren Bildnissen für Bildersuchmaschine verletzt Persönlichkeitsrecht, ist aber nicht rechtswidrig

Leitsatz der Redaktion:

Die Nutzung von im Internet frei verfügbaren Bildnissen in einer Bildersuchmaschine verletzt die abgebildeten Personen zwar in ihrem Persönlichkeitsrecht, stellt aber keine rechtswidrige Nutzung dar. Insofern wird in der ungeschützten Veröffentlichung eigener Bildnisse ein Einverständnis mit der Abbildung auch in anderen Internetangeboten gesehen.

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