Veröffentlichung eines Videos: 10.000 € Ordnungsgeld angemessen
Der Onlinedienst einer Tageszeitung muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Ein unverpixeltes Video von einem Polizeieinsatz war trotz einstweiligen Verbots weiterhin auf der Internetseite abrufbar.