Kündigung wegen Patientenfotos bei Facebook unwirksam
Die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf ihrem Facebook-Auftritt ist unverhältnismäßig.
Die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf ihrem Facebook-Auftritt ist unverhältnismäßig.
Dass das Veröffentlichen von Fotos zu einer fristlosen Kündigung führen kann, ist bekannt. Im Fall einer Pflegerin, die Fotos von einem Baby auf Facebook postete, war das Gericht jedoch anderer Ansicht.
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