AG Ingolstadt: Veröffentlichung von Fotos durch Nachtagenten/Partyfotografen

Leitsätze der Redaktion:

  1. Mit dem Eintritt in eine Diskothek wird von den Gästen keine konkludente Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung durch sog. Nachtagenten (Partyfotografen) erteilt. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung muss der Betroffene nicht damit rechnen, fotografiert zu werden.
  2. Eventuell in der Hausordnung vorhandene AGB die vorbehaltlos die Anfertigung und anschliessende Veröffentlichung von Bildern der Besucher der betreffenden Veranstaltung ohne deren Einwilligung vorsehen, sind für den Gast überraschend und werden daher nicht Vertragsbestandteil.

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