Christo siegt vor dem LG Berlin

Wie wir bereits berichtet haben, hatte der Künstler Christo eine Verhandlung gegen eine Fotoagentur vor dem LG Berlin (Az. 16 O 484/10) angestrebt. Es ging um die Frage, ob und wann ein Foto des Berliner Reichtstages vielleicht doch veröffentlicht werden darf. Nun kam das nicht sonderlich überraschende (Teil)Urteil, dass der Fotoagentur eine Verbreitung und Verkauf der betreffenden Bilder untersagt.

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Geschmacksmuster und Panoramafreiheit

Was darf man eigentlich noch fotografieren? Das geht nun aber ein bisschen weit! So das Echo mancher Leser nach dem Urteil des KG Berlin zur Abbildung eines durch ein Geschmackmuster geschützten ICE-Zuges durch die Fraunhofer – Gesellschaft. Tatsächlich scheint es so, als könne man kaum Fotos anfertigen, ohne irgendwelche Schutzrechte zu verletzen. Die in der … Weiterlesen …