OLG Frankfurt am Main: Erneute Entscheidungen zu Buchkritiken auf Perlentaucher.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte nach der Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut über die zwei Fälle (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06)  zu entscheiden, in denen verkürzte Buchrezensionen wie sie auf perlentaucher.de zu finden sind, auf ihre urheberrechtliche Schutzfähigkeit hin untersucht werden mussten. Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Angelegenheit … Weiterlesen …

BGH zum Recht am eigenen Bild im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung

Heute, am 7. Juni 2011, hat der BGH ein Urteil zu Bildveröffentlichungen und der sitzungspolizeilichen Verfügung gefällt (Az. VI ZR 108/10). Es ging darum, dass die BILD-Zeitung im Rahmen einer Berichterstattung über eine Urteilsverkündung vor dem OLG Stuttgart unter der Überschrift „Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!“ ein Foto des Klägers veröffentlicht hatte. Auf dem Bild ist das Gesicht des Klägers zu erkennen gewesen. Dieser klagte auf Unterlassung. Die Klage wurde abgewiesen.

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OLG Jena: Zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs

Das Oberlandesgericht Jena hatte sich mit der Klage einer Chefärztin zu beschäftigen, die sich durch die Aussage, sie sei nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie tätigt, schwer beleidigt fühlte. Sie verlangte von der beklagten Zeitung, die diese Aussage veröffentlicht hatte, eine Geldentschädigung.

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OLG München: Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 18 U 3097/09) hatte der Pressesenat des OLG München entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig ist. Die Gründe des Berufungsgerichts wurden nun in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht.

Der Sachverhalt

Zum Streit kam es aufgrund eines Berichtes des Beklagten auf dessen Internetportal, der sowohl ein Foto des Klägers als auch seinen Deck- wie auch Klarname mit der Bezeichnung IMB (Informeller Mitarbeiter Beobachtung) enthielt. Gegen diese Veröffentlichung wandte sich der Abgebildete zunächst beim LG München I. Nach dem das Gericht ihm keinen Unterlassungsanspruch zusprach, ging er beim OLG München in Berufung. Erneut erfolglos.

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Das „berechtigte Interesse“ im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

Ein großer Bereich der Berufsfotografie beschäftigt sich mit der Darstellung von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Besonders in diesem Bereich besteht die Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Einschlägig ist hierbei § 23 Kunsturhebergesetz (KUG), in dem geregelt ist, wann eine Veröffentlichung ohne Einwilligung der abgebildeten Person zulässig ist. Von besonderer Bedeutung ist in diesem … Weiterlesen …