Keine öffentliche Zugänglichmachung durch Deep-Link mit 70 Zeichen
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium „recht viele Personen“ nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium „recht viele Personen“ nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
OLG Karlsruhe Urteil Aktenzeichen: 6 U 58/11 Datum: 12.09.2012 Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 29.03.2011 – 2 O 187/10 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 4. Die Revision wird … Weiterlesen …