OLG Köln bestätigt: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing bei entsprechendem Hinweis

Nachdem bereits das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 21.09.2011 (Az.: 28 O 41/11) das Begehren der Klägerin auf Unterlassung des sog. Framings fremder Inhalte abgewiesen hatte, wurde dies nun von der Berufungsinstanz bestätigt (OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az.: 6 U 206/11).

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OLG Köln: Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, solange auf fremde Inhalte hingewiesen wird.

OBERLANDESGERICHT KÖLN Im Namen des Volkes Urteil Aktenzeichen: 6 U 206/11 Verkündet am: 16.03.2012 Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.09.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 41/11 – wird zurückgewiesen.Die weiteren Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe hat die Klägerin zu tragen. Dieses Urteil und das Urteil des … Weiterlesen …