Wird jemand gegen seinen Willen fotografiert, muss er dies nicht dulden. Das musste ein Pressefotograf nun auch körperlich spüren. Er wollte eine Angeklagten in einem Strafprozess fotografieren. Dieser beließ es nicht bei einer verbalen Aufforderung, das Fotografieren zu unterlassen, sondern schlug auf die Kamera des Fotografen, wodurch dieser verletzt wurde. Möglicherweise zu Recht aus Gründen der Notwehr, wie das OLG Hamburg entschied (Beschluss v. 05.04.2012, Az.: 3-14/12).
Notwehrrecht gegen aufdringliche Paparazzi
Nachdem der Popsänger Herbert Grönemeyer eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag erwirkt hat, entscheidet nunmehr auch das Landgericht Berlin zu seinen Gunsten und verpflichtet Bild am Sonntag zu einer Gegendarstellung.