Das ausschließliche Nutzungsrecht im Bereich der Fotografie
Der Schöpfer eines Werkes lebt in der Regel von Nutzung seines Werkes. Unabhängig davon ob es sich dabei um Musik, Film oder Fotografie handelt, müssen in allen Fällen Nutzungsrechte an dem Werk eingeräumt werden, damit eine Nutzung durch andere Personen als dem Urheber zulässig ist.