BGH: Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern hat Anspruch auf Herausgabe der Werbeeinnahmen zufolge

Den Hinweis „Quelle: Internet“ findet man immer häufiger in den „etablierten“ Medien wie Fernsehen oder Presse. Gezeigt werden dann häufig Bilder oder Videos, die auf Plattformen wie YouTube oder Flickr eingestellt worden sind – und bei denen häufig die Urheber nicht erkennbar sind. Doch auch solche Filme und Bilder haben Urheber, was bei einer unbefugten … Weiterlesen …

BGH: Werbung des Nachrichtensenders

Leitsatz des Gerichts:

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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BGH: Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Leitsatz des Gerichts:

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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