Rechtliches zu TfP-Shootings – Urheberschaft und das Recht am eigenen Bild

Time for prints oder time for pictures (TfP) sind gängige Vereinbarungen zwischen Fotograf und Model, bei denen das Model für die investierte Zeit vor der Kamera keine Gage, sondern die Abzüge, bzw. digitale Versionen, der gemachten Bilder erhält. Diese Konstellation dient sowohl im Amateur, wie auch im Profibereich der Eigenwerbung für Fotograf und Model, indem beide die Bilder in ihr Portfolio aufnehmen können, ohne große finanzielle Investitionen tätigen zu müssen. 

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AG Mainz: Zur Frage nach Schadensersatz bei Fernbleiben des Models

Leitsatz der Redaktion: Wenn das Model den Fotografen bestellt, selbst aber nicht erscheint, muss es Schadensersatz zahlen.   AG Mainz Urteil Datum: 28.08.2009 Az.: 86 C 238/09   Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 230,00 € nebst Zinsen hieraus in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.06.2009 zu bezahlen. Im … Weiterlesen …

Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release

Wie bereits in verschiedenen Artikeln dargelegt, dürfen Bilder gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Einige Ausnahmen sind in § 23 Abs. 1 KUG festgelegt, welche wiederum durch Abs. 2 eingeschränkt werden. Näheres dazu im Artikel „Das “berechtigte Interesse” im Sinne des § … Weiterlesen …