Die Molkerei Ehrmann kämpft für ihren Werbeslogan
BGH erklärt den umstrittenen Werbeslogan von „Monsterbacke“ für zulässig, die Produktverpackung muss jedoch nähere Inhaltshinweise enthalten
BGH erklärt den umstrittenen Werbeslogan von „Monsterbacke“ für zulässig, die Produktverpackung muss jedoch nähere Inhaltshinweise enthalten
Ausgangslage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ sollte ausweislich des Slogans auf einer Verpackung eines Früchtequarks, der primär die Zielgruppe Kinder ansprach, eben dieser Früchtequark sein. Diese Auffassung wurde allerdings vom OLG Stuttgart (Urt. v. 3.02.2011, AZ.: 2 U 61/10; Revision beim BGH, AZ.: I ZR 36/11) nicht geteilt und die konkrete Werbung für … Weiterlesen …