MFM-Tabelle kann für Berufsfotografen herangezogen werden
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Der BGH erteilt einer Heranziehung der MFM-Empfehlungen bei der Berechnung der Lizenzanalogie im Amateur-Bereich eine Absage.
Ein zugesprochener Schadensersatz blieb weit hinter den Vorstellungen des Klägers zurück. Zwar wurde unter anderem nach einer Honorarübersicht der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing („MFM-Liste“) berechnet. Am Ende stellt sich aber die Frage, ob das gefundene Ergebnis als gerecht empfunden werden kann.
Ein langer Rechtsstreit geht zu Ende. Mehrere Jahre stritten der Fotograf Herr Z. und eine Zeitung aus Dresden vor dem Amtsgericht Leipzig. Am 20.01.2015 erhielt Herr Z. in der Sache wohl das letzte Mal Post vom Gericht – zumindest in dieser Sache.
Die Berechnung der Schadenshöhe bei nicht-gewerblicher Bildnutzung bei Ebay erfolgt nicht nach den MFM Empfehlungen. Dies entschied das AG Husum.
Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.12.2013 – 125 C 56/13 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 3.7.2013 – 125 C 56/13 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger weitere 210,00 € nebst Zinsen in Höhe … Weiterlesen …
Das OLG Hamm hat die grundsätzliche Anwendung der MFM-Honorarempfehlungen als Ausgangspunkt für die Berechnung des Schadensersatzes im Falle unberechtigter Bildnutzungen im Internet bestätigt.
Das Landgericht Düsseldorf entscheidet zu Fragen der Anwendbarkeit der MFM-Liste, zur Verdoppelung der Lizenzgebühren und der Erstattung von Rechtsanwaltskosten trotz mehrfacher Abmahnung.
Leitsätze der Redaktion: Die MFM-Liste kann bei nicht rein privater Fotonutzung herangezogen werden. Ein Verletzerzuschlag wie in der Gema-Rechtsprechung ist bei Fotos nicht zu gewähren, die verdoppelte Lizenzgebühr hingegen schon, sofern die MFM-Liste Anwendung findet. vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren sind auch oder gerade dann zu erstatten, wenn der Urheber mehrere Abmahnungen verschicken muss und hierbei neben Unterlassungserklärungen … Weiterlesen …
Auch Produktbilder sind geschützt. Selbstverständlich muss daher vor deren Verwendung eine Einwilligung eingeholt werden. Gerade bei Verkaufsplattformen wie eBay wird dies jedoch häufig missachtet.