Urlaubsbilder von Frau Merkel – Ein Eingriff in die Privatsphäre
Seit dem Caroline v. Monaco-Urteil des EGMR ist klar, dass auch Prominente im Urlaub nicht per se fotografiert werden dürfen. Die Aufnahmen der Kanzlerin sind ein Beispiel für die Missachtung dieser Vorgabe. Trotzdem wird sie kaum dagegen vorgehen.