So scheint es zumindest in den Augen des AG München (Urteil v. 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11) zu sein. Es musste darüber entschieden werden, was für ein Format der Fotograf liefern muss, wenn nichts explizit vereinbart wurde.
Leitsätze des Gerichts: 1. Eine Identitätsfestellung zur Abwehr einer Gefahr dient regelmäßig der weiteren Aufklärung einer Gefahrenlage. 2. Werden von Polizeibeamten im Einsatz Nahaufnahmen erstellt und liegen aus Sicht der Polizeibeamten hinreichende Anhaltspunkte für die Gefahr vor, dass diese unter Verstoß gegen §§ 22, 23 KunstUrhG verbreitet werden, sind sie berechtigt, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung der … Weiterlesen …
So scheint es zumindest in den Augen des AG München (Urteil v. 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11) zu sein. Es musste darüber entschieden werden, was für ein Format der Fotograf liefern muss, wenn nichts explizit vereinbart wurde.
Leitsatz der Redaktion:
Bei nicht vereinbarten Beschaffenheiten (hier: Quer- oder Hochformat) muss der Fotograf erkennen oder nachfragen, was der Auftraggeber gewollt hat.
AG München
Urteil
Aktenzeichen: 223 C 9286/11
Verkündet am: 26.05.2011