Lizenzvertrag ungeeignetes Mittel zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Die Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzungen lässt sich durch den nachträglichen Abschluss eines zeitlich begrenzten Lizenzvertrages nicht ausschließen.
Die Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzungen lässt sich durch den nachträglichen Abschluss eines zeitlich begrenzten Lizenzvertrages nicht ausschließen.
Oberlandesgericht München Urteil vom 24.07.2014 Az.: 29 U 1173/14 Tenor In dem Rechtsstreit (…) hat der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch (…) für Recht erkannt: I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. … Weiterlesen …
Ein zugesprochener Schadensersatz blieb weit hinter den Vorstellungen des Klägers zurück. Zwar wurde unter anderem nach einer Honorarübersicht der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing („MFM-Liste“) berechnet. Am Ende stellt sich aber die Frage, ob das gefundene Ergebnis als gerecht empfunden werden kann.
Die Berufungsinstanz nahm in ihrer Entscheidung eine CC-Vertragsverletzung an, verneint jedoch eine kommerzielle Verwendung.