Ein teures Schnitzel – 550€ Vergleichsbetrag für ein Schnitzelbild

Für seine Website „hinter-den-schlagzeilen.de“, verwendete der Musiker und Liedermacher Konstantin Wecker das Bild eines Schnitzels mit einem Stück Zitrone zur Illustration eines Artikels über die Fleisch-Industrie. Das Bild hatte er jedoch weder selbst geschossen, noch ordnungsgemäß lizensiert, sondern von einer Website für Kochrezepte geladen.

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Mein Bewerbungsfoto im Internet – fotorechtlich zulässig?

Was haben Personen, die eine Bewerbung anfertigen und solche, die einen Account bei einem der vielen sozialen Netzwerke haben, gemeinsam? Beide brauchen ein aussagekräftiges Foto um sich angemessen zu präsentieren. In vielen Fälle, insbesondere bei Business-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing, wird für beide Zwecke das selbe Foto verwendet. Schließlich ist es gerade erst vom Fotografen geschossen und daher aktuell. Aber ist es überhaupt zulässig das Bewerbungsfoto auch für andere Zwecke als für eine  klassische Bewerbung zu verwenden?

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LG Berlin: Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist wirksam

Als eines der ersten deutschen Gerichte hatte das Landgericht Berlin über die Wirksamkeit der Verwendung von CC-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland zu entscheiden. In dem Beschluss vom 08.10.2010 (Az.: 16 O 458/10) ging es um die Verwendung eines Fotos, das unter der Creative Commons-Lizenz „Attribution Share Alike 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) freigegeben war.

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Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ spricht sich für vereinfachte Vorschriften aus

In der am 4. Juli 2011 verabschiedeten Handlungsempfehlung, hat sich die Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ für eine Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften und eine breite Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen ausgesprochen.

Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, das sich wandelnde Nutzungsverhalten zum Anlass zu nehmen, die urheberrechtlich relevanten Bestimmungen verstärkt daraufhin zu überprüfen, ob sie für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer klar und verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sind.

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Twitpic lässt Nutzerfotos vermarkten

Spiegel Online berichtet, dass nach einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotodienstes Twitpic am 4. Mai 2011, ist dem Unternehmen nun auch die Vermarktung der hochgeladenen Fotos gestattet. Nach dieser Änderung werden dem Dienst umfangreiche Nutzungsrechte an den hochgeladenen Bildern eingeräumt. Ebenfalls hat Twitpic mit der britischen Fotoagentur „Wenn“ ein Abkommen über die Vermarktung … Weiterlesen …

Nutzung von Creative Commons in der Fotografie

Was sind Creative Commons-Lizenzen?

Creative Commons-Lizenzen (CCL) sind vorgefertigte Lizenzverträge, die nach Gutdünken des Urhebers bei der Verbreitung kreativer Inhalte zur Anwendung kommen. Er entscheidet für jedes einzelne Werk oder mehrere gleichzeitig, welche Rechte er dem User zubilligen möchte und welche nicht. Anders als klassische Lizenzverträge werden CCL nicht für jeden Einzelfall neu aufgesetzt, sondern liegen in (derzeit) sechs Anwendungsvarianten bereits vor. Folgende Lizenzen sind derzeit aktuell:

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