BGH: Lichtbildschutz für Fotografien gemeinfreier Werke
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Der BGH hat im Wikimedia-Streit einen Lichtbildschutz für Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden bestätigt.
Leitsätze der Redaktion: Reproduktionsfotografien sind als Lichtbilder geschützt, wenn das erforderliche Mindestmaß an persönlicher Leistung erbracht wurde. Ist das fotografierte Werk gemeinfrei, hat dies keine Auswirkungen auf den urheberrechtlichen Schutz der Fotografie. Der Lichtbildschutz erstreckt sich nur auf das Foto, nicht auf das ursprüngliche Werk. Unternimmt der Betreiber einer Website nach Kenntnis von einem Verstoß nichts, um die Rechtsverletzung zu beenden, haftet … Weiterlesen …
Reproduktionsfotografien sind kein Ergebnis persönlicher geistiger Leistung – es besteht kein Lichtbildschutz. Wer trotzdem abmahnt, muss zahlen.