LG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse

Leitsätze der Redaktion:
  1. Ein „schwarzer Balken“ ist zur Anonymisierung einer abgebildeten Person ungeeignet, da er wesentliche Gesichtszüge nicht bedeckt.
  2. Bei der Abwägung des „berechtigten Interesses“ iSd § 23 II KUG ist insbesondere das besondere Schutzbedürfnis des zur Tatzeit und im Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos jugendlichen Antragstellers zu berücksichtigen. Auf dieses Schutzbedürfnis kann sich der Antragsteller auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit berufen.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 703/08

Verkündet am: 27.02.2009

Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch eines minderjährigen Straftäters gegen die Veröffentlichung eines Bildes

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LG Hamburg: Bildnis- und Persönlichkeitsschutz

Leitsätze der Redaktion:
  1. Die Mitteilung, wo und in welcher Weise ein prominentes Paar einen Kurzurlaub verbracht haben und die Beschreibung des liebevollen Umgangs betreffen den als privat einzustufenden Lebensbereich. Gleiches bezieht sich auf Aussagen bzw. Spekulationen darüber, ob eine Partei bei der anderen einen „Frühjahrsputz“ durchgeführt habe und dadurch „angestaubte Gefühle wieder freigesetzt hat“.
  2. Ein Informationsinteresse der Allgemeinheit an den o.g. Einzelheiten einer Versöhnung besteht nicht. Ein solches Interesse folgt insbesondere nicht aus der Stellung einer Partei als als einer der bekanntesten deutschen Sportler.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 756/08

Verkündet am: 06.02.2009

Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines prominenten Sportlers gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos im Rahmen eines Berichtes über ihre Versöhnung mit dem Ehemann

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LG Hamburg: Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Leitsätze der Redaktion:
  1. Eine ungenehmigte Veröffentlichung einer Urlaubsfotografie, die mehrere Familienmitglieder in einer geschützten Eltern-Kind-Situation zeigt, verletzt diese in ihrem Persönlichkeitsrecht.
  2. Für die Erkennbarkeit einer Person genügt eine eindeutige Beschreibung des Bildes in unmittelbarer Nähe zum abgedruckten Foto.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 704/08

Verkündet am: 02.12.2008

Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei rechtswidriger Veröffentlichung der Abbildung mehrerer Personen

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LG Düsseldorf: Verwendung fremder Produktfotos bei eBay

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Verwendung fremder Produktfotos als eigene innerhalb einer eBay-Auktion verletzten das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und Urhebernennung (§ 13 UrhG), wenn keine entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  2. Der Anspruch auf Urhebernennung kann jedoch vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht direkt geltend gemacht werden. Geltend gemacht werden kann lediglich ein bereits bestehender Zahlungsanspruch des Urhebers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.