LG Hamburg: Nachweis der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wegen einer Urheberrechtsverletzung

Leitsatz der Redaktion:

Derjenige, der in einer urheberrechtlichen Abmahnung behauptet, Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten zu sein, muss seine Inhaberschaft nachweisen können.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 308 S 2/09

Verkündet am: 29.01.2010

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LG Düsseldorf: Zum Urheberrechtsschutz von kurzen Textpassagen

LG Düsseldorf Urteil Veröffentlichung: 25. April 2007 Aktenzeichen: 12 O 194/06   Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches zur Aufgabe … Weiterlesen …

LG Hamburg: Nutzung von frei verfügbaren Bildnissen für Bildersuchmaschine verletzt Persönlichkeitsrecht, ist aber nicht rechtswidrig

Leitsatz der Redaktion:

Die Nutzung von im Internet frei verfügbaren Bildnissen in einer Bildersuchmaschine verletzt die abgebildeten Personen zwar in ihrem Persönlichkeitsrecht, stellt aber keine rechtswidrige Nutzung dar. Insofern wird in der ungeschützten Veröffentlichung eigener Bildnisse ein Einverständnis mit der Abbildung auch in anderen Internetangeboten gesehen.

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LG Stuttgart: Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

Leitsatz der Redaktion:

Vertraglich vereinbarte Vergütungen zwischen Urheber und Vertragspartner können auf ein angemessenes Niveau angehoben werden, wenn tarifvertragliche Regelungen fehlen. Angemessen ist, was nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aller Umstände „üblicher- und redlicherweise“ zu leisten ist (§ 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG). Auf die Branchenüblichkeit alleine kommt es nicht an, denn auch ein branchenübliches Honorar kann unangemessen sein.

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LG Bonn: Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera auch dann, wenn damit keine Videoaufnahmen gefertigt werden (können)

Leitsatz des Gerichts: Die Beseitigung einer auf das Nachbargrundstück gerichteten Kamera kann auch dann verlangt werden, wenn damit keine Videoaufnahmen gefertigt werden bzw. gefertigt werden können, da der beim Nachbarn erzeugte „Überwachungsdruck“ einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründet. LG Bonn Urteil Aktenzeichen: 8 S 139/04 Verkündet am: 16.11.2004 Tenor: Auf die Berufung des Klägers … Weiterlesen …

LG Köln: Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in einem Fotoband

LG Köln

Urteil

Aktenzeichen: 28 O 229/09

Verkündet am: 05.05.2010

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Einräumung von Nutzungsrechten für Lichtbilder im Rahmen der Bewerbung einer Sache auf einer Website umfasst nicht auch die Nutzungsrechte für die Verwendung der Bilder in einem gedruckten Fotoband, solange der Umfang und die Art der Verbreitung des Bandes nicht dem Zweck der  Werbung entspricht.
  2. Die Zweckübertragungstheorie des § 31 Abs. 5 UrhG kann auch durch die Anwendung französischen Urheberrechts nicht ausgehebelt werden.

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LG Hamburg – Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung bei typverändernder Nachkolorierung

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens Euro 250.000,-; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen,

das Titelbild der Zeitschrift … so, wie dort geschehen, erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.

II. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 20.000,- und zu Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Und beschließt: Der Streitwert wird auf Euro 20.000,- festgesetzt.

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LG Hamburg: Personensuchmaschinen

Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt von der Beklagten, die eine Internetsuchmaschine betreibt, es zu unterlassen, bestimmte Fotos als sogenannte Vorschaubilder im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die … Weiterlesen …

LG Köln: Zur Zulässigkeit der Verwendung von Aufnahmen zur Eigenwerbung

Leitsätze der Redaktion:

  1. Ist in einem Modelvertrag (nähere Infos unter “Model-Release”) Eigenwerbung des Models bzw. des Fotografen erlaubt, ist dieser Passus bei Auslegung nach dem Empfängerhorizont (§§133157 BGB) und unter Berücksichtigung der für die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte maßgeblichen Zweckübertragungsregel, § 31 Abs. 5 UrhG, so zu verstehen, dass der jeweilige Vertragspartner für sich in der Eigenschaft als Fotograf bzw. Model Werbung machen darf. Darunter fällt beispielsweise die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen (Sedcard). Die Nutzung für die Anpreisung einer Tätigkeit als Prostituierte gehört aber nicht zu solchen typischen Modelwerbungen, sondern stellt eine separate Art der Nutzung dar, die nicht mehr vom Vertrag gedeckt ist.
  2. Gewerbliche Nutzung ist auch gegeben, wenn der Abgebildete mit seinem Bildnis mit wirtschaftlicher Zielsetzung wirbt.
  3. Etwaige Verstöße gegen den Modelvertrag sind allenfalls Grund für eine – ggf. nach Abmahnung (§ 314 Abs. 2 BGB) auszusprechende – Kündigung des Vertrages. Keinesfalls bewirken sie aber, dass Vertragsverstöße in Form von unberechtigter Unterlizenzierung der Lichtbilder vorgenommen werden dürfen.
  4. Für ein Zu-Eigen-Machen von Inhalte auf einer Website spricht, wenn man sich ein uneingeschränktes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an allen von Kunden eingestellten Beiträgen einräumen lässt. Bei diese eingestellten Informationen handelte es sich damit, auch im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG, um eigene Informationen.
  5. Nach § 31 Abs. 3 iVm § 35 Abs. 1 S. 1 UrhG bedarf es für die Einräumung weiterer Nutzungsrechte durch den Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts der Zustimmung des Urhebers. Kennzeichnend für ein ausschließliches Nutzungsrecht ist es, dass es nur noch dem Nutzer gestattet ist, das Werk in der vereinbarten Form zu nutzen; auch dem Urheber ist dann die Nutzung des Werks in dieser Weise nicht gestattet

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LG Bielefeld: Zum Widerruf der Einwilligung bei Personenfotografien

Leitsätze der Redaktion:

  1. Filmaufnahmen von Minderjährigen im Alter von 8 – 17 Jahren bedürfen der Einwilligung des (einsichtsfähigen) Kindes sowie der Zustimmung der Eltern zu dieser Einwilligung. Dabei kann in der Regel ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von einer Einsichtsfähigkeit des Kindes ausgegangen werden.
  2. Wird bei Filmaufnahmen mitgewirkt, kann darin eine stillschweigende Einwilligung zur Herstellung und Verbreitung dieser Aufnahmen angenommen werden, da der Betroffene damit ein Verhalten an den Tag legt, das für den objektiven Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden kann. Die Einwilligung kann mit Hinblick auf das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht bis zum Ende der Aufnahmen jederzeit widerrufen werden.
  3. Ein Hinweis des Produktionsteams, die betroffene Person “müsse mitmachen, weil es sonst ein Vertragsbruch sei” stellt keine rechtswidrige Drohung dar, die eine Einwilligung entfallen ließe. Zwar dürfe kein rechtlicher Zwang entstehen, an der Produktion aktiv teilzunehmen, jedoch hätte ein grundloser Abbruch der Filmaufnahmen durchaus grundsätzlich einen Vertragsstrafen- oder Aufwandsanspruch der Produktionsfirma auslösen können. Dies stellt insofern rechtlich zutreffend die Folgen eines grundlosen Abbruchs der Filmarbeiten dar.
  4. Weichen die Vorstellung der betroffenen Person von einzelnen Szenen des zu erstellenden Films von der Planung der Produktionsfirma ab, berechtigt dies nicht dazu, die Mitarbeit folgenlos einzustellen.

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