KG Berlin: Zur Meinungs- und Kunstfreiheit bei Filmaufnahmen in Berliner U-Bahn

Leitsätze der Redaktion Allein der Umstand, dass Filmmaterial verwendet wird, dessen Herkunft unklar ist und dessen äußere Gestaltung den Rückschluss auf die Begehung von Straftaten zulässt, begründet noch kein Überwiegen des Interesses der Klägerin an der Untersagung der Veröffentlichung und Verbreitung. Auch die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. … Weiterlesen …