Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie
Das LG Berlin bejahte in einem Fall der „Street Photography“ eine Persönlichkeitsrechtverletzung der abgebildeten Person. Ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe jedoch nicht.
Das LG Berlin bejahte in einem Fall der „Street Photography“ eine Persönlichkeitsrechtverletzung der abgebildeten Person. Ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe jedoch nicht.
Leitsätze der Redaktion Allein der Umstand, dass Filmmaterial verwendet wird, dessen Herkunft unklar ist und dessen äußere Gestaltung den Rückschluss auf die Begehung von Straftaten zulässt, begründet noch kein Überwiegen des Interesses der Klägerin an der Untersagung der Veröffentlichung und Verbreitung. Auch die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. … Weiterlesen …
Nackte Haut wird gerne gesehen. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Erotik und Pornografie – und das nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich. Wo liegt die Grenze?