LG Düsseldorf: Prominente müssen Pop-Art nicht dulden

Leitsätze der Redaktion Ein höheres Interesse der Kunst ist nur gegeben, wenn die Abbildung der Kunst im Sinne des Art. 5 GG dient und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Herstellung bzw. Verwertung des Bildes für den künstlerischen Zweck notwendig, geboten und verhältnismäßig ist. Ein höheres Interesse der Kunst scheidet aus, wenn nicht überwiegend künstlerische, sondern … Weiterlesen …

AG München: Kunst ist Geschmackssache

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 224 C 33358/10) festgestellt, dass Kunst Geschmackssache sei. Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Der Werkvertrag wurde somit erfüllt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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KG Berlin: Foto eines nackten Mannes und einer Marke ist Kunst

Dass man mit fremden Marken nicht einfach Werbung machen darf, ist wohl bekannt. Was aber kann der Inhaber eines  Hotels machen, wenn sein (markenrechtlich geschütztes) Emblem auf einem in einem Buch veröffentlichten Foto mit einem nackten Mann zu sehen ist? Das KG Berlin (09.11.2010, Az. 5 U 69/09) urteilte: nichts – das ist hinzunehmen!

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AG Düsseldorf: MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen anwendbar

Der Sachverhalt

Der akkreditierte Hobbyfotograf eines Bundesliga-Vereins hatte dem Pressesprecher des Vereins Fotos zur kostenfreien Verwendung in einem Fan-Magazin bereitgestellt. Dieser reichte es zur Verwendung in einer Printanzeige mit falscher Urhebernennung an Dritte weiter. Der Hobbyfotograf verlangte vom Pressesprecher nun unter anderem eine Lizenzentschädigung,

die er unter Zugrundelegung der Tarife der VG Bild und Kunst für eine viertel Seite Werbeanzeige bei einer Auflage von 100.000 mit 895.- € bzw. nach den Sätzen der MFM für eine Achtel- Seite mit 375,00 € und für eine viertel Seite 475,00 € bei einer Auflage von 100.000 für angemessen hält.


Die Entscheidung

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Interview mit RA Prof. Dr. Gerhard Pfennig, VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst ist eine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte von Urhebern. Sie ist unter anderem für die Wahrnehmung der Verwertungsrechte der Fotografen zuständig. ‚Recht am Bild‘ hat mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied Prof. Dr. Gerhard Pfennig über die aktuelle Situation der Rechtewahrnehmung der Mitglieder der Berufsgruppe II (Fotografen, Bildjournalisten, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner, Bildagenturen und Verleger) … Weiterlesen …