OLG Jena: Zu den Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs

Das Oberlandesgericht Jena hatte sich mit der Klage einer Chefärztin zu beschäftigen, die sich durch die Aussage, sie sei nach eigenen Angaben ohne Erfahrungen im Bereich der Mammachirurgie und der plastischen Chirurgie tätigt, schwer beleidigt fühlte. Sie verlangte von der beklagten Zeitung, die diese Aussage veröffentlicht hatte, eine Geldentschädigung.

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