Fotografieren? Nein danke! – Wann der Auslöser ruhen sollte

Darf man alles und jeden fotografieren? Die Antwort ist so einfach wie eindeutig: nein – und aus diesem Grund für viele Fotografen ein Ärgernis. Auch wenn der Abzugsfinger noch so juckt, sollte er manchmal ruhen. Neben den bekannten Grenzen, wie dem Haus- und Eigentumsrecht (wir erinnern hierzu an die Entscheidungen des BGH, V ZR 44/10, 45/10 und 46/10), den Problematiken im Gerichtssaal oder auch bei Militäranlagen, ist eine weitere Grenze das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen. Wir geben einen kleinen Überblick, worauf ein Fotograf zu achten hat und was sich die Rechtsprechung dabei eigentlich denkt. Doch fangen wir einmal vorne an:

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