LG Frankfurt: unbefugt Intimfotos über Whatsapp zu verbreiten ist persönlichkeitsrechtsverletzend

Leitsätze der Redaktion: Niemand muss es dulden, dass von ihm Aktaufnahmen verbreitet werden. Durch die Verbreitung intimer Fotos wird das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person verletzt. Die Verbreitung greift in die Intimsphäre ein. Nicht jede Rechtsverletzung löst bereits einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens aus. Nur unter bestimmten erschwerenden Voraussetzungen ist das unabweisbare Bedürfnis anzuerkennen, dem Betroffenen wenigstens einen … Weiterlesen …