Deutsche Gerichte bei Beleidigungen im Internet zuständig

Der Pressemitteilung Nr. 58/2012 vom 08.05.2012  zufolge, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Veröffentlichung von Presseberichten im Internet die deutsche Gerichte international zuständig sind, sobald sich der Mittelpunkt der betroffenen Person in Deutschland befindet. Auch soll das deutsche Recht zur Anwendung kommen, wenn der Erfolgsort (der Persönlichkeitsrechtsverletzung) sich in Deutschland befindet.

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