Der Bundesgerichtshof hat sich in einer weiteren Entscheidung mit dem Thema Google Bildersuche beschäftigt (BGH, Urteil v. 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10 – wir berichteten) und nun liegt auch das Urteil vor. Rechtlich fragwürdig wurde erneut zu Gunsten von Google entschieden. Bereits Anfang 2010 hatte sich das Gericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Google die passenden Rechte an den Bildern hat, die zur Nutzung im Rahmen der Bildersuche erforderlich sind (BGH, Urteil vom 29. April 2010, Az.: I ZR 69/08).
Urheberschaftsvermutung bei Fotos im Internet
In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung stellte der BGH klar, dass die Vermutung der Urheberschaft nach § 10 UrhG auch für Werke gilt, die ins Internet eingestellt wurden (Urt. v. 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13).