Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Oktober 2011 (Rs. C-509/09 und C‑161/10) entschieden, dass bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte auf einer Website (Texte, Bilder, Videos …), die vom Ausland aus ins Internet gestellt wurden, im Inland geklagt werden kann.
Inland
EuGH: Zum Klageort bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Leitsätze des Gerichts: Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte, die auf einer Website veröffentlicht worden sind, die Person, die … Weiterlesen …