Die Wellen, die der Beitrag über die GamesCom geschlagen hat, war wohl selbst für RTL nicht vorhersehbar. Da sich genug andere Seiten mit dem Thema der Berichterstattung beschäftigen, wollen wir uns nicht großartig mit dem „was“ aufhalten. Viel mehr wollen wir hier einen kleinen Einblick über das „wie“ der Berichterstattung geben und was daran vielleicht nicht so ganz unbedenklich sein könnte.
BGH: Konkludente Einwilligung in Veröffentlichung von Fotos einer Promiparty
Der BGH hat sich zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos einer Hostess geäußert, die im Rahmen einer Promiparty entstanden sind. Streitgegenständlich war ein Foto, auf dem die Hostess einem Partygast im Auftrag einer Promotion-Agentur Zigaretten anbietet.