LG Hamburg: Zur Verwendung eines entnommenen Einzelbildes aus einem Filmwerk

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Erstellung eines Videofilms mithilfe von Computeranimationen steht der Werkeigenschaft nicht entgegen, solange die erforderliche persönliche geistige Schöpfungsleistung gegeben ist.
  2. Neben der Abfolge der Bilder eines Filmes sind auch die Einzelbilder urheberrechtlich geschützt.

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LG Hamburg: Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Leitsatz der Redaktion:

Werden Fotos von minderjährigen Kindern Prominenter veröffentlicht, gilt die dazu gem. § 22 Satz 1 KUG notwendige Genehmigung nicht allein deswegen erteilt, weil die Eltern oder ein Elternteil eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ ist. Der besondere Schutz, der Kindern zu gewähren ist, besteht insbesondere auch bezüglich der Abbildungen in und durch die Medien. Ihre Persönlichkeitsentfaltung kann dadurch empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 23/08

Verkündet am: 13.06.2008

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LG Hamburg: Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse

Leitsätze der Redaktion:
  1. Ein „schwarzer Balken“ ist zur Anonymisierung einer abgebildeten Person ungeeignet, da er wesentliche Gesichtszüge nicht bedeckt.
  2. Bei der Abwägung des „berechtigten Interesses“ iSd § 23 II KUG ist insbesondere das besondere Schutzbedürfnis des zur Tatzeit und im Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos jugendlichen Antragstellers zu berücksichtigen. Auf dieses Schutzbedürfnis kann sich der Antragsteller auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit berufen.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 703/08

Verkündet am: 27.02.2009

Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch eines minderjährigen Straftäters gegen die Veröffentlichung eines Bildes

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LG Hamburg: Bildnis- und Persönlichkeitsschutz

Leitsätze der Redaktion:
  1. Die Mitteilung, wo und in welcher Weise ein prominentes Paar einen Kurzurlaub verbracht haben und die Beschreibung des liebevollen Umgangs betreffen den als privat einzustufenden Lebensbereich. Gleiches bezieht sich auf Aussagen bzw. Spekulationen darüber, ob eine Partei bei der anderen einen „Frühjahrsputz“ durchgeführt habe und dadurch „angestaubte Gefühle wieder freigesetzt hat“.
  2. Ein Informationsinteresse der Allgemeinheit an den o.g. Einzelheiten einer Versöhnung besteht nicht. Ein solches Interesse folgt insbesondere nicht aus der Stellung einer Partei als als einer der bekanntesten deutschen Sportler.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 756/08

Verkündet am: 06.02.2009

Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines prominenten Sportlers gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos im Rahmen eines Berichtes über ihre Versöhnung mit dem Ehemann

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LG Hamburg: Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Leitsätze der Redaktion:
  1. Eine ungenehmigte Veröffentlichung einer Urlaubsfotografie, die mehrere Familienmitglieder in einer geschützten Eltern-Kind-Situation zeigt, verletzt diese in ihrem Persönlichkeitsrecht.
  2. Für die Erkennbarkeit einer Person genügt eine eindeutige Beschreibung des Bildes in unmittelbarer Nähe zum abgedruckten Foto.

LG Hamburg

Urteil

Aktenzeichen: 324 O 704/08

Verkündet am: 02.12.2008

Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei rechtswidriger Veröffentlichung der Abbildung mehrerer Personen

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