LG Berlin: Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema U-Bahn-Graffiti untersagt

Leitsätze der Redaktion: Das ungenehmigte Filmen und Fotografieren eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder stellt eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus gefilmt oder fotografiert wird, auf dem es sich befindet. Es ist unerheblich, ob das Gebäude um seiner selbst willen oder aus anderen Gründen im Bild festgehalten wird. Ebenso wenig … Weiterlesen …