Google Street View zulässig – Update

Das entschied zumindest das KG Berlin in seinem nun erschienenen Beschluss vom 25.10.2010 (Az.: 10 W 127/10). Damit schließt sich das Kammergericht seiner Vorinstanz (LG Berlin, Beschl. v. 13.09.2010 – 37 O 363/10) an und weist die Beschwerde einer Hauseigentümerin zurück. Diese befürchtete, durch die Aufnahmen der Google Street View-Autos in ihrer Privatsphäre verletzt zu werden.

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Google zu Schadensersatz in Höhe von 430.000 Euro verurteilt

Wie ZDNet berichtet, waren unter anderem mehrere Werke eines Fotografen Gegenstand eines französischen Gerichtsverfahrens, mit Google als Beklagtem. Die Werke waren sowohl über Googles Suchmaschine als auch teilweise über Googles Videodienst abrufbar. Zwar löschte der Suchmaschinenbetreiber die Werke nach einem Hinweis der Rechteinhaber aus seinem Suchindex, jedoch dauerte es nicht lange, bis sie dort erneut auftauchten. Daraufhin beschritten die Rechteinhaber den Klageweg und bekamen nun vor einem Pariser Gericht Recht. Google wurde zu einer Strafzahlung von über 400.000 Euro verurteilt, hat aber bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

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In eigener Sache: ‚Recht am Bild‘ RSS-Feed

Wie vielen sicherlich schon aufgefallen ist, kann über diesen Link oder das RSS-Symbol auf der rechten Seite der ‚Recht am Bild‘-RSS-Feed abonniert werden. Der Feed läuft über das FeedBurner-System von Google, welches für Nutzer den Vorteil der Übernahme des Feed in den weit verbreiteten Google-Reader-Service und für uns die Anzeige der Anzahl der Feedleser ermöglicht. … Weiterlesen …

BGH: Keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche

Der BGH hat mit dem Urteil vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) die Klage einer Künstlerin abgewiesen, welche durch die Praktiken der Google Bildersuche einen Eingriff in ihr Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sah.
Die Künstlerin unterhält eine Website und hat darüber Fotos eigener Kunstwerke ins Internet gestellt. Diese Bilder werden bei Google in der Bildersuche als Vorschaubilder (Thumbnails) angezeigt. Die Künstlerin wollte dies durch eine Unterlassungsklage verhindern.

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BGH: Vorschaubilder

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.
  2. Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.
  3. Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.

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KG Berlin: Google Street View zulässig

KG Berlin Beschluss Aktenzeichen: 10 W 127/10 Datum: 25.10.2010 In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Neuhaus, den Richter am Kammergericht Frey und den Richter am Kammergericht Thiel am 25. Oktober 2010 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des … Weiterlesen …